Beefer Grill Event an unserer Blockhaus Hütte Flößerhaus
26. Juni 2018Krach sorgt für ordentlich Ärger, eine Antwort
30. Juli 2020HINWEISE ZUM AKTUELLEN BUCHUNGSPROZESS
Aktuelle Regelung der GFT RaumZeit GmbH im Bezug auf den Buchungsprozesse während der Covid-19 Situation:
Aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Unklarheit der Auswirkungen der Regelung der Tourismuseinschränkung haben wir festgelegt, dass unsere Standard-Stornobedingungen Zeitweise mit der nachfolgenden Regelung überschrieben werden.
Alle Buchungen werden Standardmäßig durchgeführt. Sie fragen bei uns an und erhalten Ihr Angebot, anschließend können Sie uns vorab bestätigen. Daraufhin erhalten Sie unser Buchungsformular, welches Sie uns ausgefüllt zurücksenden. Die Anzahlung von 50 % erfolgt wie gewohnt innerhalb 7 Tage. Die Restzahlung und auch die Kaution ist bis 30 Tage vor der Anreise fällig.
Nun der Geänderte Teil im Falle einer Umbuchung/Stornierung: Sollten Sie von uns die Mitteilung erhalten, dass Ihr Aufenthalt leider nicht stattfinden darf, können wir Ihre Buchung gerne kostenfrei für Sie auf einen neuen Zeitraum umlegen. Wenn es keinen Ersatztermin geben sollte, werden wir Ihren bereits gezahlten Betrag komplett an Sie zurück überweisen. Bei Stornierung Ihrerseits sind die üblichen Stornobedienungen einzuhalten – abgesehen von einer möglichen Kulanzhandlung unsererseits.
Diese Regelung gilt nur für Buchungen, welche in der Zukunft von der „Sperre aufgrund des Corona-Virus“ betroffen sind. Änderungen und Anpassungen nach Rücksprache möglich.
Findet mein Aufenthalt trotz Covid-19 statt?
Seit dem 22. März 2020 gibt es ein Update zur Corona-Verordnung (CoronaVO). Diese besagt, dass die Beherbergungsbetriebe bis zum 19.04.2020 eingestellt werden müssen (§4 Abs. 1 Nr. 15 CoronaVO).
Aufgrund dieser aktuellen Änderung haben wir unsere Regelungen schnellstmöglich den gesetzlichen Anforderungen angepasst und teilen Ihnen nun unsere aktuelle Handhabung der bestehenden Buchungen bis zum oben genannten Datum mit.
Für alle bevorstehenden Aufenthalte bis zum 19.04.2020 gilt:
- Zum einen haben wir bereits eine kostenlose Umbuchung eingeführt. Hier können Sie uns ganz einfach Ihren neuen Wunschzeitraum mitteilen und wir prüfen zeitnah auf Verfügbarkeit. Sollte der Zeitraum verfügbar sein, nehmen wir eine kostenfreie Umbuchung vor. Überprüfen Sie hierfür gerne unseren online einsehbaren Kalender: https://jga-schwarzwald.de/anfrage-belegung/
- Eine weitere Alternative ist der Kauf bzw. die Umwandlung in einen Gutschein. Hier können wir individuelle Wertgutscheine erstellen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre für Ihre Unterkunft einlösbar sind.
Sollten Sie Ihre Reise komplett stornieren wollen, muss zunächst der geplante Aufenthaltszeitraum verstrichen sein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage wissen wir noch nicht, wann wir eine Rückzahlung veranlassen können (melden uns jedoch zunächst wieder nach Ihrem geplanten Aufenthalt).
Für alle Aufenthalte ab dem 20.04.2020 gelten unsere Standart-Stornobedingungen:
Ab dem Zeitpunkt der Buchung wird grundsätzlich eine Storno-/Verwaltungsgebühr von 140,- EUR berechnet. Ab 90 bis 61 Tage vor der Anreise werden 50 % des Gesamtpreises (ohne Kaution/Kurtaxe) als Mietausfall berechnet. Ab 60 Tage vor der Anreise werden 70 %. Ab 30 Tage vor der Anreise werden 90 % fällig.
Bei Finden eines „Nachmieters“ fallen nur die Stornogebühren + der Differenzbetrag an.
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf Ihrerseits/unsererseits, wir melden uns selbstverständlich wieder bei erneuten Änderungen. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen bis dahin eine gute Zeit.
Unsere Information für Sie bei bestehender Buchung
Hier kommen wichtige Informationen zum aktuellen Stand für Ihren geplanten Aufenthalt im Schwarzwald.
Vorab: Bitte bewahren Sie nach wie vor Ruhe, wir versuchen selbstverständlich eine optimale Lösung zu finden. Bitte haben Sie zudem Verständnis, dass wir aufgrund der sehr vielen Anfragen und Anrufe nicht sofort reagieren können und wir selbst noch etwas Zeit benötigen.
Wie nun von der Regierung des Landes Baden-Württemberg festgelegt, dürfen gewerbliche Übernachtungsangebote nur noch zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Auszug aus der CoronaVO Baden-Württemberg: Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt: (…) Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen.
Wir werden folgendermaßen vorgehen: Sie werden von uns 7 Tage vor Ihrem geplanten Aufenthalt kontaktiert, ob die Buchung nun endgültig storniert wird oder stattfinden kann. Sollten Sie von uns die Mitteilung erhalten, dass Ihr Aufenthalt leider nicht stattfinden darf, können wir Ihre Buchung gerne kostenfrei für Sie auf einen neuen Zeitraum umlegen (bevorzugt nach dem 15. Juni 2020). Alternativ besteht natürlich für Sie die Stornierung, hier können wir jedoch im Moment noch keine genauen Angaben zur Rückzahlung Ihres bereits überwiesenen Betrages machen.
Der Schutz der Personen unter den Gegebenheiten ist uns absolut wichtig. Gleichzeitig möchten wir Sie, unsere Kunden und Partner, bei der Aufrechterhaltung Ihres laufenden Geschäftsbetriebes bestmöglich unterstützen und unsere Dienstleistung für Sie aufrechterhalten. Dazu haben wir:
- unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Niederlassungen und Abteilungen bestmöglich räumlich entzerrt. Zusätzlich haben wir versorgungskritische Arbeitsplätze mobil ausgestattet (Home-Office) um auf weitere Situationsverschärfungen sofort reagieren zu können.
- Unsere komplette Organisation ist angewiesen, die auferlegten Hygienevorkehrungen zu befolgen und die Anweisungen und Wünsche unserer Kunden und Partner in diesen Belangen besonders zu achten.
- Ein intern aktivierter Krisenplan sorgt für eine permanente Erkältungskontrolle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um sich selbst, Kollegeninnen und Kollegen, unsere Kunden und sonstige Kontaktpersonen maximal zu schützen.
Nahezu alle Branchen stehen nun vor enormen Herausforderungen. Durch die behördlich auferlegten Maßnahmen und die daraus abgeleiteten Handlungschritte befinden wir uns in einer noch nie dagewesenen Situation.
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Gast, damit wir die diese herausfordernde Zeit gut überstehen. Wir wünschen Ihnen trotz allem eine gute Zeit und bleiben Sie gesund und munter!
Ihr JGA Schwarzwald-Team