31. August 2017

Anzahlung – Was ist das?

Die Anzahlung ist ein Teil Ihrer Buchung.  Der andere Teil ist die ausgefüllte Bestellung und die Kaution. Mit der Überweisung der Anzahlung, der Kaution und außerdem Schicken der ausgefüllten Bestellung haben Sie den Termin gebucht. Die Anzahlung für unsere JGA Locations ist zudem ganz einfach zu errechnen. Sie ist die Hälfte (50%) des Gesamtpreises. Gesamtpreis /2 = Anzahlung Die Anzahlung ist außerdem  entscheidend, wenn mehrere Anfragen pro Termin vorliegen. Der erste Eingang der Anzahlung ist entscheidend. Deshalb immer schnell bestellen und überweisen, um den Termin fix zu machen.  
31. August 2017

Buchen – Kann ich telefonisch buchen?

Ein kurzer Anruf und fertig, das wäre auf jeden Fall sehr einfach. Wir benötigen aber eine schriftliche Buchung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir schicken Ihnen das Buchungsformular zu. Dieses Formular füllen Sie bitte aus und schicken es und ausgefüllt zurück. Danach bitte die Anzahlung und Kaution überweisen.
31. August 2017

Musik – Dürfen wir unsere eigene Musikanlage mitbringen?

Grundsätzlich dürfen Sie (fast) alles mitgebringen was der Junggesellenfeier in der Block-Hütte zum Erfolg verhilft. Und Ideen gibt es unendlich viele. Wichtig ist das allen Beteiligten klar ist, dass die „Lärmverordnung“ für Mischgebiete eingehalten wird. Wenn eine JGA Gruppe eine besonders intensive JGA Feier mit besonderen Ideen zum Thema Musik und Lautstärke durchführen möchte, dann bitten wir dies gesondert anzufragen. Wir organisieren einen speziellen JGA Erlebnis Platz und die notwendige Sondergenehmigung für noch mehr JGA Spass.
31. August 2017

Können wir Getränke vor Ort kaufen und kühl lagern?

Sehr oft werden spezielle Getränke als Ideen und besondere Einlage für den Junggesellenabschied bei uns angefragt. Getränke für die JGA Feier sind z.B. das Schwarzwälder Kirschwasser dazu noch die Schnaps Probe mit „Elfie“ oder Paulaner bzw. Alpirbacher Weizenbiere. Wichtig ist es, dass Sie die Getränke 14 Tage vor der JGA Feier buchen.